Schöffenwahl 2018
Die Schöffenwahl 2018 (für die Wahlperiode 2019 bis 2023) geht ihrem Ende zu. Der Schöffenverband bot bundesweit Schulungen für die Verwaltungen an. Auch in Niedersachsen und Bremen fanden derartige Schulungen für Kommunalbedienstete statt.
Wichtige Inhalte sind dabei die Bewerbungsunterlagen und die Terminvorgaben für diese bundesweite Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Inzwischen gibt es bereits einen Terminplan für die Wahl 2018.
bis zum 1. Dez. 2017
Amts- und Landgerichte bestimmen die Anzahl der erforderlichen Schöffen und Hilfsschöffen und legen die Anzahl der Vorschläge fest, die von den einzelnen Kommunen erwartet werden.
bis 15. Dezember 2017
Die Landgerichte teilen daraus die erforderlichen Anteile den Amtsgerichten mit.
bis zum 1. Januar 2018
Die Amtsgerichte teilen den Kommunen die von Ihnen zu liefernden Vorschläge mit.
Ihr Bewerbung bei der Kommune
Die Kommunen erwarten Ihre Bewerbung für die Erstellung der Vorschlagsliste. Informieren Sie sich über genaue Termine und eventuelle Vorlagen bei der entsprechenden Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Die Kommunen legen den Bewerbungsschluss selbst fest!
Alternativ können Sie auch das Formular des Landesverband Niedersachsen/Bremen verwenden.
im Juni 2018
Die Kommunen stellen die Vorschlagslisten spätestens bis ca. 01. Juni zusammen. Diese werden mit 2/3 Mehrheit beschlossen (in den Ratsversammlungen für die Schöffen im Erwachsenenstrafrecht; in den Jugendhilfeausschüssen für die Jugendschöffen). Für die Ratsmitglieder besteht hier die Möglichkeit, noch weitere Vorschläge zu machen oder Streichungen vorzunehmen.
Danach liegen die Listen mindestens eine Woche öffentlich aus. In dieser Zeit können die Bürger noch Einwendungen zu Protokoll geben, bevor die Vorschlagslisten an das jeweilige Amtsgericht weitergegeben werden. Über die Einwendungen wird im Schöffenwahlausschuss abgestimmt.
Es werden außerdem insgesamt sieben Vertrauenspersonen pro Amtsgericht für den Schöffenwahlausschuss gewählt.
bis zum 1. Juli 2018
Die Kommunen übermitteln Ihre Vorschlagslisten den Schöffenwahlausschüssen
bis zum 15. Oktober 2018
Die Wahlausschüsse tagen und wählen die Schöffen aus den Vorschlagslisten. Hier wird nach Erwachsenenstrafrecht und Jugendschöffe unterschieden - ebenfalls, ob am Land- oder Amtsgericht und ob Haupt- oder Hilfsschöffe.
Über die Einwände wird in einem nicht-öffentlichen Teil beraten.
bis 15. November 2018
Die Listen mit den gewählten Schöffen werden den einzelnen Gerichten mitgeteilt. Sie sollen die Zugehörigkeit zu den Kammern bzw. Reihenfolge (bei den Hilfsschöffen) aus.
danach
die Gerichte informieren die Kommunen, wer von den Vorschlagslisten nicht als Schöffe oder Hilfsschöffe gewählt worden ist, damit sie diese informieren.
Die Bewerbungen bei den Kommunen war bis etwa Ende März 2018!
In unsere Rubrik "Das Schöffenamt" werden viele Fragen rund um die Wahl und die Ausübung dieses Ehrenamtes erklärt. Auch die Rubrik: Wie werde ich Schöffin/Schöffe? sollte einige Erkenntnisse bringen.
An dieser Stelle werden wir Sie rechtzeitig über aktuelle Maßnahmen zur Schöffenwahl 2018 unterrichten. Es fanden Informationsveranstaltungen statt. Für Schulungen werden Sie doch gleich Mitglied bei uns. Ein Aufnahmeformular finden Sie hier.
Hinweis für Bewerber zur Schöffenwahl 2018
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Bewerberinnen und Bewerber, die bereits zwei Amtszeiten hintereinander als Schöffe tätig waren, nicht mehr verpflichtet sind, eine Amtszeit aussetzen zu müssen, wenn sie sich erneut für dieses Ehrenamt bewerben wollen (siehe Gesetzentwurf der Bundesregierung "Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts" )