Wie werde ich Schöffin/Schöffe?
(Aktualisierung für 2018)
Eine Anleitung in elf Schritten :
1. Prüfen Sie, welche Anforderungen das Amt an Sie stellt und ob Sie die Verantwortung für das Urteil über andere Menschen übernehmen wollen.
Schöffen sind keine Dabei-Sitzer, die eine demokratische Verzierung am Richtertisch darstellen. Sie wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter mit; gegen beide Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden. Sie sollten sich daher Ihrer Verantwortung gegenüber den angeklagten Personen, gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Opfern in gleicher Weise bewusst sein.
2. Überlegen Sie, ob Sie sich als Schöffe in Jugend- oder in Erwachsenenstrafsachen bewerben wollen. Jugendschöffen sollen über die allgemeinen Voraussetzungen der Schöffen hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
3. Informieren Sie sich! Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Volkshochschule, ob (und ggf. wann) vor der Wahl eine Informationsveranstaltung über das Schöffenamt stattfindet. Studieren Sie die Informationen in unserem Internetauftritt (www.schoeffen-nds-bremen.de), wo viele Fragen über die Rechte und Pflichten des Schöffenamtes beantwortet werden sowie auch zu evtl. Schwierigkeiten, die das Amt mit sich bringt (z.B. mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn oder bezüglich einer Entschädigung).
4. Benutzen Sie das Formular der DVS zur Bewerbung für die Vorschlagslisten, füllen es mit den geforderten Angaben aus und senden es bis spätestens 31. März 2018 an die Verwaltung Ihrer Gemeinde (wenn Sie sich als Schöffe in Erwachsenenstrafsachen bewerben wollen) oder an das für Ihre Gemeinde zuständige Jugendamt (evtl. beim Landkreis), wenn Sie Jugendschöffe werden wollen. Auch bei Ihrer Gemeinde können Sie ein Formular für die Schöffenvorschlagslisten erhalten.
Sie können sich auch von einer Organisation, von der Sie wissen, dass diese personelle Vorschläge zur Schöffenwahl macht, bei der Kommunalverwaltung oder dem Jugendamt vorschlagen lassen.
5. In einigen Gemeinden werden vorrangig Vorschläge berücksichtigt, die von den Fraktionen in den Gemeindevertretungen oder den sie tragenden Parteien bzw. politischen Vereinigungen gemacht werden. In diesem Fall sollten Sie sich über eine Ihnen nahestehende Organisation vorschlagen lassen, auch wenn Sie ihr nicht angehören. Sie können vor der Entscheidung der Gemeindevertretung oder des Jugendhilfeausschusses auch mit einem der Mitglieder dieser Gremien sprechen und dieses auf Ihre Bewerbung aufmerksam machen. Vielleicht werden Sie von diesem bei der Entscheidung über die Vorschlagsliste unterstützt.
6. Vergessen Sie in keinem Fall, den Bewerbungsbogen zu unterschreiben, um damit zu erklären, dass Sie das Amt im Falle Ihrer Wahl auch annehmen werden.
Das Formular enthält Rubriken über Pflichtangaben und solche, die freiwillig gemacht werden. Die freiwilligen Angaben dienen dazu, den Gremien die Entscheidung über die Bewerber zu erleichtern. Eine Pflicht zur Begründung, warum sie Schöffe werden wollen, besteht nicht.
7. Die Gemeindevertretung bzw. der Jugendhilfeausschuss beschließen in der Jahresmitte 2018 jeweils Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen bzw. Jugendschöffen. Ob Sie auf die Liste, für die Sie sich beworben haben, gewählt wurden, erfahren Sie, wenn diese Listen für eine Woche ausgehängt bzw. ausgelegt werden. Der Aushang wird in der ortsüblichen Weise (Amtsblatt, Tagespresse o.ä.) bekannt gemacht. Sie können bei Ihrer Gemeindeverwaltung / Landkreisverwaltung erfahren, wie der voraussichtliche zeitliche Ablauf sein wird.
8. Verfolgen Sie die einschlägigen Bekanntmachungsorgane Ihrer Gemeinde hinsichtlich der Veröffentlichung der Vorschlagslisten. Diesen können Sie entnehmen, ob Sie auf eine der Listen gewählt wurden. Nur wenn Sie in einer dieser Listen verzeichnet sind, können Sie für die kommende Amtszeit zum Schöffen gewählt werden.
Aus den Vorschlagslisten der Gemeinden und des Landkreises hat der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht oft Hunderte von Schöffen zu wählen. Kein Mitglied des Wahlausschusses kann alle Bewerber kennen. Dem 9-köpfigen Wahlausschuss gehören sieben kommunale Vertrauensleute an, deren Namen man bei den Kommunen erfragen kann. Jede im Amtsgericht zugehörige Kommune wählt diese vorab je nach Einwohnerzahl. Sie können eines dieser Mitglieder, das Ihr Vertrauen besitzt, auf Ihre Bewerbung aufmerksam machen und um Unterstützung bitten.
Wenn Sie ein Mitglied des Wahlausschusses von der Wichtigkeit ihrer Bewerbung überzeugen, kann dieses die Argumente für Ihre Wahl in den Wahlausschuss einbringen.
9. Wenn Sie vom Schöffenwahlausschuss Ihres Amtsgerichts gewählt wurden, erhalten Sie als Hauptschöffe von dem Amts- oder Landgericht, bei dem Sie in den nächsten fünf Jahren tätig sein werden, etwa im November/Dezember 2018 Bescheid über Ihre Wahl zusammen mit den voraussichtlichen Terminen des Jahres 2019. Als Hilfsschöffe erhalten Sie lediglich Nachricht von Ihrer Wahl als Hilfsschöffe, weil Sie nur im Falle der Vertretung eines Hauptschöffen eingesetzt werden.
Wenn Sie nicht gewählt wurden, erhalten Sie in manchen Gemeinden einen Bescheid darüber verbunden mit einem Dank, dass Sie für die Wahl zur Verfügung gestanden haben. In anderen Gemeinden ist dies (leider) nicht üblich, da gesetzlich eine solche Nachricht nicht vorgeschrieben ist. Wenn Sie bis zum 2. Januar 2019 keine Nachricht erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie nicht gewählt wurden.
10. Wenn Sie als Schöffe gewählt wurden, sollten Sie sich über die Grundlagen des Ehrenamtes genauer informieren. An vielen Gerichten finden einführende Unterweisungen statt. Das niedersächsische Justizministerium bietet auch Informationen über das Internet oder als Broschüre an. Besuchen Sie ergänzend dazu eine der Fortbildungen, die die Volkshochschulen und die DVS mit ihren Kooperationspartnern anbieten. Hinweise darüber erhalten Sie auf den Webseiten unseres Landesverbandes und der Volkshochschulen sowie in der Zeitschrift „Richter ohne Robe", die alle Mitglieder der DVS vierteljährlich kostenlos erhalten. Ein regelmäßiger Stammtisch bietet den Rahmen zum Erfahrungsaustausch.
11. Gleich zu Beginn des Amtes empfiehlt es sich, sich über Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten wie Fragerecht und Fragetechnik, Beweiswürdigung und Strafzumessung, besondere Arten von Kriminalität, Beratungs- und Abstimmungsmodalitäten usw. sachkundig zu machen. Mitglieder der DVS erhalten darüber hinaus mit der Zeitschrift „Richter ohne Robe“ ständig Fachartikel über ihr Amt, sowie Informationen über rechtspolitische Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung.
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag für unseren Verband.
Terminplan zur Schöffenwahl 2018