Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen
Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V.

VHS Bremerhaven 

Die Fortbildungs- bzw Informationsveranstaltungen an den VHS in Bremen und Bremerhaven werden geplant und durchgeführt in Kooperation mit dem Bremer Senator für Justiz und Verfassung, Vorsitzenden Richtern des LG Bremen, den VHS Bremen und Bremerhaven, sowie dem DVS Niedersachsen/ Bremen e.V. 

Die folgenden Veranstaltungen sind auch offen für die interessierte Öffentlichkeit! 

Die Informationsveranstaltungen sind kostenlos, dennoch ist die schriftliche Anmeldung über das Büro der VHS erforderlich!  (auch per E-Mail!) 

Dem Täter / der Täterin auf der Spur: Sachbeweise im Gerichtsprozess, Spurensicherung und Gutachten

Tagesseminar/Exkursion nur für Schöffen

Zwei Termine zur Auswahl

Weitere Informationen und Anmeldung


Bewertung des Zeugen im Gerichtsprozess: Aussagepsychologie 

Vortrag und Diskussion

Der Zeugenbeweis ist die wichtigste Beweisform im Strafprozess. Wissenschaftliche Studien belegen allerdings, dass die Erinnerungen von Zeugen/Zeuginnen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Das wird besonders dann problematisch, wenn in sog. „ Aussage – gegen – Aussage“ - Konstellationen lediglich ein einziger Belastungszeuge/zeugin zur Verfügung steht. Das ist beispielweise häufig bei Sexualstraftaten der Fall. In solchen Verfahren beauftragt die Justiz vorwiegend bei kindlichen und jugendlichen Zeug/innen Aussagepsycholog/innen, um sich zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben sachverständig beraten zu lassen.

Die Veranstaltung beleuchtet in erster Linie die Grundzüge der aussagepsychologischen Begutachtung und deren Bedeutung im Strafprozess.

Ort

VHS Bremerhaven,  Ella- Kappenberg- Saal, Lloydtdstr.

Anmeldung: 

VHS Bremerhaven, Veranstaltungsnummer VA 11305 (21H11305)
Voraussichtlich max. Teilnehmerzahl 40

Termin:

11. Oktober 2021  im Ella- Kappenberg- Saal - 18:30 Uhr – 20:30 Uhr

Referenten: 

Frau Prof. Dr. Luise Greuel, Hochschule für öffentliche Verwaltung
Herr Manfred Kelle, Vizepräsident und Vors. Richter LG Bremen

Moderation:

Ursel Töpfer, DVS Niedersachsen/ Bremen e.V. 

Format:

Vortrag und Diskussion


Straffällige Heranwachsende- Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht? 
Vortrag und Diskussion 

Für Entscheidungen in Jugendstrafsachen, also gegen Jugendliche (14- 17 Jährige) und Heranwachsende (18- 20 Jährige), sind die Jugendgerichte zuständig. Für deren Entscheidungen ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und daneben u.a. das Strafgesetzbuch (StGB) maßgeblich, sowie für den Verlauf des Verfahrens darüber hinaus die Strafprozessordnung. Die Vorschriften des JGG orientieren sich vorrangig am Erziehungsgedanken. Jede Entscheidung, vor allem auch die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Rechtsfolge, muss sich an diesem grundlegenden Prinzip messen lassen. Bei Entscheidungen gegen zur Tatzeit Heranwachsende muss dieser gesetzgeberischen Vorgabe besondere Aufmerksamkeit gelten. Es geht darum, den persönlichen Reifegrad eines Täters/ einer Täterin zu bestimmen, auch vor dem Hintergrund rechtspolitischer Auseinandersetzungen zu diesem Thema keine leicht zu bewältigende Herausforderung. Die Veranstaltung soll u.a. an anonymisierten Fällen dafür Orientierungshilfe geben.

Ort / Anmeldung: 

VHS Bremerhaven,  E53

Termin:

geplant 1. Hj. 2022 im Ella- Kappenberg- Saal  - 18:30 Uhr – 20:30 Uhr

Referenten: 

Elena Hertlein und Ronald Kahnert ( Jugendgerichtshilfe) 

Moderation:

Ursel Töpfer, DVS Niedersachsen/ Bremen e.V. 

Format:

Vortrag und Diskussion


Bereits stattgefundene Veranstaltung für die Amtsperiode 2019 bis 2023 

Schöffe/Schöffin - ein besonderes Ehrenamt

Vortrag und Austausch

 

Unser Gemeinwesen kann ohne bürgerschaftliches Engagement nicht funktionieren. Daher brauchen wir Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich zum Wohle anderer und unserer Gesellschaft einzusetzen. Ein besonderes Ehrenamt ist das des Schöffen, also des Laienrichters in der Strafjustiz. Die Schöffen üben ihr Amt mit großer Verantwortung und Tragweite aus, weil sie mit den Berufsrichtern das Gericht bilden und damit gleichberechtigt über das Schicksal von Menschen mit zu entscheiden haben. Um dieses Amt ausüben zu können, ist es hilfreich über Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn, Fähigkeit zur Kommunikation und zum Dialog zu verfügen.

 

 

Strafvollzug heute 

 

 

Vortrag und Diskussion

 

 

 

 

Die Gestaltung der Justizpolitik ist in unserem föderalen System Ländersache. Wie sieht der heutige Strafvollzug aus, welche Ziele verfolgt er und wie werden sie erreicht? An diesem Abend informiert die Abteilungsleitung des Senators für Justiz und Verfassung im Lande Bremen, wie der Justizvollzug im Lande Bremen grundsätzlich organisiert und gestaltet ist. Dabei wird sie auf Anforderungen und Chancen eingehen, die sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen des Justizvollzuges zwischen Landes- und Bundesrecht, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und dem internationalen Menschenrechtsschutz ergeben. Dazu gehören unter anderem Vollstreckung von lebenslänglichen Haftstrafen, Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Vollzug und ambulanten Hilfen, der Betrieb einer sozialtherapeutischen Abteilung innerhalb der JVA Bremen und die Eröffnung neuer Lebensperspektiven für Gefangene.

Dr. Kerstin Ashauer und Jürgen Schaar werden aus der Praxis die Chancen und Herausforderungen darlegen, die sich im Vollzugsalltag bei der Resozialisierung von Gefangenen und der zu gewährenden Sicherheit von Vollzugsanstalt und Bevölkerung ergeben.

Täterorientierte Strafjustiz - Wo bleibt das Opfer?
Bedeutung der Nebenkläger im Strafprozess, Täter-Opferausgleich

 

Oftmals besteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass Tätern in Strafverfahren besondere Rechte eingeräumt werden und Geschädigte als Opfer schlechter gestellt sind. Ist das wirklich so? Welche Rechte haben die Beteiligten? In der Veranstaltung wird das Spannungsfeld dargestellt, das sich aus diesem Eindruck ergibt. Die Bedeutung der unterschiedlichen Rollen und Rechte von Strafverteidigung und Nebenklage in einem Strafverfahren werden erklärt. 

 

Wie komme ich zu einer schuldangemessenen Strafe? 

Überblick zu Strafarten, Strafzumessung, Maßregeln

 

„Die Strafe war viel zu hart!“ (bzw. „zu milde“)- Wer hat das nicht schon gehört, ja selbst gedacht, wenn er/sie über Urteile in den Medien liest. Was ist gerechte, also schulangemessene Strafe? Bevor Schöffinnen und Schöffen über die Schuldangemessenheit einer Strafe entscheiden können, müssen sie wissen, was für Strafmöglichkeiten es eigentlich gibt und was sie bei der Strafzumessung berücksichtigen müssen. Und wann kommt jemand in die Psychiatrie statt ins Gefängnis? Was sind eigentlich Maßregeln? Diese Veranstaltung soll die Strafarten und die Strafzumessung transparent machen und den Blick für typische Strafzumessungs-gesichtspunkte schulen.

 



 

Die Hauptverhandlung in Theorie und Praxis

In der Hauptverhandlung, dem mündlichen Verfahren vor einem Strafgericht, vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Sie ist neben dem Strafgericht (Einzelrichter/in oder Berufsrichter/in mit zwei Schöffen, abhängig von der Kammer) für eine umfassende Sachaufklärung und ein angemessenes Urteil verantwortlich. Damit Sie als Schöffinnen und Schöffen Ihre Aufgabe in der Rechtsprechung aktiv wahrnehmen können, macht diese Veranstaltung den Ablauf einer Hauptverhandlung transparent. Sie lernen dabei Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume in der Verhandlung und bei der Beratung des Urteils kennen.

 


Von de
r Straftat zur Anklageerhebung

        - Die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft –

 

Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Dabei soll festgestellt werden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein/e Beschuldigte/r  eine strafbare Handlung begangen hat oder nicht. Sie lernen die Rollen von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren kennen, Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz werden erläutert. An Beispielen wird erklärt, wie Ermittlungen vorgenommen werden. 

 

Der Vortrag wurde von der Präsidentin des Landgerichts Bremen, Frau Karin Goldmann, gehalten

 


Termin war am Donnerstag 19.10.2017, 19:00 - 21:00 Uhr (2,67 UE)
Gebühr: frei  Anmeldungen über die VHS, Kursnummer: 17H11500

Treffpunkt: Ort: Volkshochschule Bremerhaven www.vhs-bremerhaven.de

 

 

Moderation: Jutta Redlich, Fachbereichsleiterin der VHS, 

Jochen Mertin, hauptamtlicher Bewährungshelfer i.R.,
Ursel Töpfer, Regionalbeauftragte DVS Niedersachsen/ Bremen e.V.

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Weitere Informationen bei Ursel Töpfer, Stellvertretender Vorstand der Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter DVS Landesverband Niedersachen/Bremen e.V.
unter: toepfer@schoeffen-nds-bremen.de

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